Palli-Do – der palliative Donnerstag _ Februar 2025

Voll digital – e-Rezept & e-Patientenakte

Digitalisierung ist seit Monaten das bestimmende Thema in vielen Politikfeldern, natürlich auch in der Gesundheitspolitik. Apotheken sind schon seit dem letzten Jahrtausend digital gut aufgestellt, ohne IT wären die komplexen Abläufe gar nicht umsetzbar. Seit 2024 ist das elektronische Rezept (e-Rp.) nach jahrzehntelanger Planung in der Praxis von Ärzten und Apotheken angekommen. Nach anfänglichen Schwierigkeiten laufen die Prozesse nun weitgehend reibungslos. Allerdings sind noch längst nicht alle notwendigen Verordnungen über eine elektronische Verschreibung möglich, z. B. Betäubungsmittel, Verbandstoffe, Hilfsmittel, um nur einige zu nennen. Ab 15. Januar 2025 soll nun die elektronische Patientenakte (e-PA) eingeführt werden, zunächst für vier Wochen in Testregionen, dann folgt der bundesweite Rollout. Was sich hinter der e-PA verbirgt, wo Vor- und auch Nachteile liegen, wird auch hier erst die Anwendung in der Praxis zeigen. Ärzte und Apotheker sollen die Patienten in der
Anwendung und Umsetzung der e-PA unterstützen.
Der Abendvortrag stellt den aktuellen Stand vor und zeigt auf, wo Chancen für die Verbesserung der Patienten liegen können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich gern aktiv über die Chatfunktion mit einbringen!

Termin:
20. Februar 2025

Hier können Sie das Jahresprogramm der Palli-Do-Reihe einsehen.

Beginn: 19:30 Uhr

Teilnehmerzahl/Kursgebühr:

Mindestens 10 Personen
20,00 € pro Person

Referentin:
Claudia Wegener, Apothekerin

Veranstalter:
Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.
Die Freiheit 2 – 34117 Kassel
E-Mail: info@apph-nordhessen.de        www.apph-nordhessen.de

Tagungsort:
Online über zoom

Anmeldung/Rücktritt:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 2. Februar  2025 kostenlos möglich. Die Absage bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung bin ich ausdrücklich einverstanden.